Erklärung zur Barrierefreiheit
(29.04.2024)


Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

www.gemeinde-bunde.de 
www.bunde.eu 
www.familienzentrum-bunde.de


Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte:
PDF - Dokumente


Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Die Herstellung der Barrierefreiheit erfolgt schrittweise.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.04.2024 erstellt.
Die Einschätzung basiert auf einer Selbsteinschätzung.


Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der
Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:


Gemeinde Bunde
Kirchring 2
26831 Bunde
04953/8090
info(at)gemeinde-bunde.de 
Kontaktformular: https://www.gemeinde-bunde.de/tourismus/kontakt-und-service


Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:


Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle(at)ms.niedersachsen.de


Datum der Veröffentlichung der Website: 01.04.2018.